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Baugesetzbuch-Novelle schafft Spielraum für den Wohnungsbau

Mit dem Beschluss eines neuen Gesetzesentwurfes möchte das Bundeskabinett das Zusammenleben in der Stadt verbessern. So wird unter anderem eine neue Gebietskategorie eingeführt – das „Urbane Gebiet“. Hier erschließen sich mehr Möglichkeiten für den Wohnungsbau, da in diesem Bereich höher und dichter gebaut werden kann als bisher in herkömmlichen Mischgebieten. Parallel hat das Kabinett eine Änderung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ beschlossen, die in den neuen Gebieten die Bauplanung vereinfachen soll.

Mit der neuen Gebietskategorie soll die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Innenstädten erleichtert werden: Hier können die Bereiche Wohnen, Arbeiten und Versorgung näher zusammenrücken. Dazu muss für jedes Bauplanungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Diese muss sowohl eine Bestandsaufnahme des Umweltzustandes enthalten, wie auch eine Prognose über die Entwicklung im jeweiligen Gebiet. Laut der Neuregelung wird der Wohnungsbau in Ortsrandlagen für Bebauungspläne mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 Quadratmetern deutlich beschleunigt – das heißt, neues Bauland wird schneller bereitgestellt. Nur auf diese Weise kann laut Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegengewirkt werden. Die Regelung ist jedoch bis zum 31.12.2019 befristet und muss anschließend neu verhandelt werden.

Im Bezug auf die Lärmbelastung sieht die Novelle eine Erhöhung der Immissionswerte vor, falls neue Wohngebiete an Gewerbeflächen angrenzen. Im „Urbanen Gebiet“ sind die neuen Richtwerte auf maximal 63 Dezibel tagsüber und 48 Dezibel nachts festgelegt. Auch die Lärmschutzwerte von Sportanlagen wurden gleichzeitig neu geregelt, um dort den Spielbetrieb anzuregen. Die bisherigen Richtwerte dürfen nun in den Abendstunden und auch in den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen um fünf Dezibel erhöht werden.