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Verschärfte EnEV gilt seit 1. Januar 2016

Pünktlich zum neuen Jahr verschärfen sich die Anforderungen an Dämmung und Energieverbrauch von Wohngebäuden noch einmal deutlich. Mit Inkrafttreten der aktualisierten Fassung der EnEV (Energieeinsparverordnung) zum Jahresbeginn 2016 steigen die Energiestandards bei Neubauten künftig um 25 Prozent. Relevant wird dies für alle Bauvorhaben, bei denen der Bauantrag oder die Bauanzeige bisher noch nicht eingereicht wurden.

Mit der Energieeinsparverordnung legt die Bundesregierung seit 2002 verbindliche Energiestandards – wie Anforderungen an Wärmedämmung und Anlagentechnik – für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude in Deutschland fest. Mit dem Jahreswechsel 2016 verschärfen sich die hier festgeschriebenen Bedingungen noch einmal. So sollen Neubauten künftig pro Jahr 25 Prozent weniger Primärenergie – Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung – verbrauchen, als Häuser, die noch nach der alten Verordnung gebaut wurden. Zusätzlich dazu soll auch die Wärmedämmung verbessert werden. Ziel ist es hier, den Wärmeverlust um 20 Prozent zu senken.

Aber nicht nur der Umwelt kommen die Einsparziele zugute, auch Bauherren können im Zuge staatlicher Förderprogramme direkt profitieren: Für KfW-Programme gilt beispielsweise: Je geringer der Energieverbrauch eines neuen Gebäudes, desto höher fällt die Förderung aus. Dies zeigt sich zum einen im gewährten Tilgungszuschuss, zum anderen in den niedrig veranschlagten Zinsen. Aber auch auf die KfW-Programme wirken sich die Neuerung in der EnEV direkt aus: Aufgrund der in Zukunft höheren Standards wird die Förderung für den Effizienzhausstandard 70 im April 2016 voraussichtlich eingestellt.

Weitere Informationen zur EnEV 2016 erhalten Fachleute und Bauherren auf der Webseite www.enev-online.de.