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Mieter fürchten die Folgen der Mietpreisbremse

Ein zweischneidiges Schwert: So sehen laut einer Umfrage des Internetportals immowelt.de viele deutsche Mieter die seit dem 1. Juni geltende Mietpreisbremse. Immerhin 62 Prozent der Befragten befürchteten eine saftige Mieterhöhung noch vor der Umsetzung des neuen Gesetzes. Zudem könnte die Qualität der Mietwohnungen sinken, da viele Vermieter anstehende Renovierungen nun möglicherweise auf die lange Bank schieben.

Die Mehrheit der vom Portal immowelt.de befragten Mieter (93 Prozent) hält die Einführung der Mietpreisbremse für einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Das neue Gesetz soll die rasante Preisentwicklung auf dem Mietmarkt in Ballungsräumen und Großstädten entspannen. Viele Mieter glaubten allerdings, dass deswegen die Mietpreise vor Umsetzung in der jeweiligen Region noch einmal kräftig angehoben werden. Zudem fürchten, laut der Umfrage, 62 Prozent der Betroffenen, dass Vermieter auch in Zukunft genug Schlupflöcher finden könnten, um weiterhin überhöhte Mieten zu verlangen. Auch sogenannte Renovierungsstaus könnten ein Problem werden, meinen die Befragten. In den Regionen in denen das Gesetz bereits gilt, darf der Mietpreis bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmefälle sind lediglich Neubauten, mit Erstvermietung nach dem 01. Oktober 2014, und komplett sanierte Wohnungen. Im Falle von Teilsanierungen darf der Vermieter zukünftig maximal zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Diese Weitergabe der Kosten darf aber lediglich so lange erfolgen bis die Ausgaben des Vermieters gedeckt sind und wenn es sich um energetische Sanierungen handelt. Nötige Renovierungen, wie beispielsweise ein neues Bad, könnten nach Einführung des Gesetzes nun auf die lange Bank geschoben werden, da diese sich für den Hausbesitzer nicht mehr lohnen. Vier von fünf Mietern äußerten im Rahmen der Umfrage zudem die Befürchtung, dass das eigentliche Problem, nämlich der Wohnungsmangel in den Ballungsräumen, durch die Gesetzesänderung auch in Zukunft nicht wirksam bekämpft würde.