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Neuerungen im Rahmen der EnEV 2014

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem 1. Mai in Kraft. Die meisten Änderungen beziehen sich auf die Aussagekraft des Energieausweises. Der zweite Schwerpunkt der aktuellen EnEV-Novellierung liegt in den neuen primärenergetischen Standards für die Gesamtenergieeffizienz bei Neubauten, die ab Januar 2016 gelten.

Zukünftig soll der obligatorische Energieausweis etwa bereits bei Inseraten von Immobilien, spätestens aber bei der Besichtigung von Kauf- oder Mietobjekten einsehbar sein. Der Energiebedarf eines Gebäudes wird hierbei neben dem üblichen „Bandtacho“ zusätzlich durch die Energieeffizienzklassen von A+ bis H dargestellt. Durch diese im vergangenen Jahr verabschiedeten Änderungen verbessern sich die allgemeine Transparenz sowie die Aussagekraft des Energieausweises erheblich. Der zweite Schwerpunkt der aktuellen EnEV-Novellierung liegt in den neuen primärenergetischen Standards für die Gesamtenergieeffizienz bei Neubauten, die ab Januar 2016 gelten. Sie steigen um 25 Prozent und gelten als wichtiger Schritt hin zum Niedrigstenergiegebäude. Die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle erhöhen sich je nach Gebäudetyp um etwa 20 Prozent. Für Bestandsbauten spricht die aktuelle Verordnung keine wesentlichen Verschärfungen aus. Durch diese Neuregelungen hat sich die EnEV zum einen den europäischen Richtlinien zur Energieeffizienz von Gebäuden, zum anderen aber auch der Energiewende der Bundesregierung angepasst.

Quelle: zukunft-haus.info