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EuGH: Freie Honorare für Architekten und Ingenieure

Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind künftig nicht mehr festgeschrieben, sondern frei zu vereinbaren. Zu diesem Urteil kam kürzlich der Europäische Gerichtshof. Denn laut EuGH verstoßen die Eingrenzungen gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie die Niederlassungsfreiheit in den europäischen Mitgliedsstaaten. Die Argumentation der Bundesregierung, die Honorarordnung sei ein wichtiger Bestandteil vieler qualitätssichernder Regelungen, teilte der EuGH nur bedingt. So stellte er Planungsleistungen von Personen infrage, die im Vorfeld keinen Nachweis über eine entsprechende fachliche Eignung erbracht haben. Um die Qualität in der Branche weiterhin zu sichern und Preisdumping zu verhindern, schlägt der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, einen Regelsatz für Honorare vor.

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Quelle: baulinks.de