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Grünes Licht für Wiedereinführung der Meisterpflicht

Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat mehrheitlich einer Wiedereinführung der Meisterpflicht zugestimmt. Ein Gesetzesentwurf für eine zügige Neuregelung müsse nun auf den Weg gebracht werden. Nachdem die Meisterpflicht 2004 in 53 Gewerken abgeschafft worden war, ist seitdem zwar die Zahl der Unternehmen gestiegen, doch unterscheiden sich diese sehr von traditionellen Handwerksbetrieben. Denn durch die fehlende Meisterpflicht entfiel auch die Zulassungsbeschränkung - zum Leidwesen vieler Kunden: Mängel, die erst nach Jahren auftreten und von unqualifizierten Solo-Selbstständigen verursacht wurden, können oftmals nicht mehr reklamiert werden. So sind viele Betriebe zwischenzeitlich nicht mehr existent und eine Beseitigung im Rahmen der Gewährleistungspflicht ist nicht möglich.

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Quelle: meistertipp.de