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Neuregelung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Baubranche und Handwerk begrüßen das am 7. Juni vom Bundestag verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Dies erleichtert Handwerksbetrieben nun qualifizierte Mitarbeiter aus dem EU-Ausland anzustellen. Neu dabei: Bei entsprechenden Qualifikationen, Deutschkenntnissen und einem gesicherten Lebensunterhalt ist ein sechsmonatiger Aufenthalt zur Arbeitssuche sowie Probearbeitszeit möglich. Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, sieht die Neuregelung als wirkungsvolle Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. Gleichzeitig weist Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), darauf hin, dass beispielsweise Ressourcen in zuständigen Behörden zur Umsetzung des Gesetzes erfolgsentscheidend wären. Nur wenn Verfahren zügig bearbeitet würden, könne Deutschland im internationalen Wettbewerb Fachkräfte gewinnen. Der ZDH fordert zudem attraktive Arbeitsbedingungen für Angeworbene aus dem Ausland.

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Quelle: handwerk-magazin.de