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Fertiggestellt: Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz

Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte nun den Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz. Dieser fasst das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen – ohne dabei deren Inhalte wesentlich zu verändern. So bleiben beispielsweise die geltenden energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Neu- sowie Bestandsbauten erhalten. Gleichzeitig treten aber Neuregelungen in Kraft. Diese betreffen etwa die Gestaltung der Energieversorgung von Neubauten sowie gemeinsame Lösungen zur Wärmeversorgung im Quartier. Noch bis Ende Juni besteht die Möglichkeit, Anmerkungen und Vorschläge zum Referentenentwurf einzubringen. Derweil ist die Ressortabstimmung noch immer nicht abgeschlossen.

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Quelle: enbausa.de