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Was wäre, wenn… Bestellerprinzip beim Immobilienkauf

Was wäre, wenn das Bestellerprinzip für Makler künftig auch bei Immobilienkäufen in Kraft tritt? Mögliche Folgen analysierte nun ImmobilienScout24. Ralf Weitz, Geschäftsführer des Online-Portals, erwartet bei Eintritt der Regelung eine Verdopplung des Marktanteils der Privatverkäufer – von zehn auf 20 Prozent. Somit werde der Großteil der Verkäufe weiterhin von Maklern begleitet. Im Nachteil wären laut Weitz allerdings kleinere Makler, die wegen Problemen bei der Objektakquise sowie Preisdruck möglicherweise um ihre Existenz fürchten müssten. Verkäufer in nachfragestarken Regionen seien währenddessen in der Lage, die Maklerprovision auf den Immobilienpreis aufzuschlagen. Die Folge: Steigende Immobilienpreise und Erträge der Grunderwerbsteuer. Dabei profitiere mit rund 45 Millionen Euro Mehreinnahmen vor allem der Staat. Das Ziel des Bestellerprinzips – die Entlastung der Käufer und des Immobilienmarktes – würde damit laut Weitz nicht erreicht.

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Quelle: asscompact.de