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Bauvertragsrecht oft noch unbekannt

Seit einem Jahr gilt ein neues Bauvertragsrecht. Eine Analyse von Bauvorhaben aus den Regionalbüros des Verbandes Privater Bauherren (VPB) zeigt jedoch: 85 Prozent der zukünftigen Eigentümer sind noch immer nicht über ihre Ansprüche informiert. Dabei haben sie nun vor allem das Recht auf ordentliche Baubeschreibungen sowie auf die Erstellung und Übergabe wesentlicher Planungsunterlagen. Immerhin 65 Prozent der Unternehmen wissen inzwischen von der erforderlichen Aushändigung der Baubeschreibung. Diese benötigen Bauherren, um Angebote zu kontrollieren und zu vergleichen. Ebenso verhält es sich mit Planungsunterlagen, anhand derer Bauherren die Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Konstruktionen überprüfen können, für die sie haften.

Quelle: aktion-pro-eigenheim.de

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