Bau Info vom

Gesetzliche Änderungen im neuen Jahr

Mit dem Jahreswechsel 2019 gehen in der Immobilienbranche viele Gesetzesänderungen und Reformen einher. So trat bereits das Mietrechtsanpassungsgesetz in Kraft. Laut dieser Neuregelung ist seitens des Vermieters nun darauf zu achten, über etwaige Ausnahmen der Mietpreisbremse schriftlich zu informieren. Missbräuchliches Modernisieren mit der Absicht, Mieter zur Beendigung des Mietverhältnisses zu motivieren, wird in Zukunft als Ordnungswidrigkeit geahndet. Zudem sind in diesem Jahr Änderungen des Grundgesetzes geplant. So will der Bund sicherstellen, dass zusätzliche Mittel für den sozialen Wohnungsbau künftig zweckgebunden eingesetzt und in mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel ergänzt werden. Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das das Energieeinsparungs- und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vereint, soll Mitte 2019 in Kraft treten. Des Weiteren muss sich der Bund bis Ende dieses Jahres mit einer neuen, verfassungskonformen Datenbasis zur Grundsteuererhebung auseinandersetzen.

Quelle: ibr-online.de

Mehr Informationen