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Verschärfung der Mietpreisbremse

Die sogenannte Mietpreisbremse konnte bisher kaum die von der Regierung erhofften Wirkungen erzielen. Aus diesem Grund beschloss der Bundestag kürzlich eine Verschärfung der Regelung. Vermieter dürfen demnach in Zukunft die Kosten einer Modernisierung nur noch zu acht Prozent auf Mieter umlegen – bisher waren es elf Prozent. Dabei darf die Miete nach Erneuerung innerhalb von sechs Jahren um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen. Begründen Vermieter die Mieterhöhung mit einer Modernisierung, setzen diese jedoch innerhalb eines Jahres nicht um, steht Mietern künftig Schadensersatz zu. Um einen weiteren Mietenanstieg zu vermeiden, plant Justizministerin Katarina Barley zudem ein Gesetz zur Reform der Mietspiegel.

Quelle: ibr-online.de

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