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Erster Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes

Im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind das Energiespar- und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz vereint. Im Zuge dieser Änderung muss die Bundesregierung nun bis Anfang 2019 festlegen, was nach deutschem Recht ein Nahezu-Null-Emissions-Gebäude ist. Eine Erklärung ist vor allem für die Bauwirtschaft vonnöten, da bis 2021 alle Neubauten diesem Standard entsprechen sollen. Im Kontext der Neuregelung ändert sich auch die Berechnungsgrundlage der Energiebilanz: Eine Innovationsklausel ermöglicht bis 2023 einen Nachweis nicht über den Jahresprimärenergiebedarf, sondern über eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen. Künftig könnte also eine energetisch minderwertige Gebäudehülle durch den Einsatz emissionsarmer Wärmeerzeuger – rein rechnerisch – zulässig werden.

Quelle: enbausa.de

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