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Bundesregierung überprüft Mietrechtsgesetz
Trotz der sogenannten Mietpreisbremse ist am deutschen Wohnungsmarkt keine Verbesserung zu erkennen – die Mieten steigen. Deshalb prüft die Bundesregierung nun Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Mietrechtsanpassungsgesetz. Dabei lehnte sie bereits eine Absenkung des Umlagesatzes ab, mit dem Vermieter Modernisierungskosten im Zuge der Mieterhöhung an Mieter weitergeben können. Die vorgeschlagenen Änderungen zur Erstellung des Mietspiegels werden hingegen derzeit noch geprüft.
Quelle: ibr-online.de