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Diskussion zur Grundsteuer-Reform

Eine Einigung über die Neuberechnung der Grundsteuer wird vorerst ausbleiben. So konnten sich die Finanzminister des Bundes und der Länder Anfang Mai in Berlin nicht auf ein Modell verständigen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung als unrechtmäßig beurteilte, wurden drei mögliche Ansätze diskutiert: Dem Äquivalenzmodell zufolge könnte die Grundstücksfläche als zukünftige Berechnungsgrundlage dienen. Das Bodenwertmodell dagegen sieht vor, hierfür nicht die Größe, sondern den Wert der Fläche heranzuziehen. Ein weiterer Vorschlag ist das Kostenwertmodell, welches auch die Bau- und Sanierungskosten berücksichtigt. Letzteres eröffnet Gemeinden zudem die Möglichkeit, die Steuerhöhe mit Hebesätzen zu beeinflussen. Wie sich die neue Kalkulation gestaltet, muss bis Dezember 2019 in einem Gesetz verabschiedet werden. Einig sind sich die Parteien aber, dass die Neuregelung nicht zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen soll.

Quelle: ibr-online.de

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