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Eigenheim: Auch private Helfer bei der BG BAU versichern

Die meisten Häuslebauer kennen es: Freunde oder Familienmitglieder helfen bei der Verwirklichung der eigenen vier Wände aus. Doch auch hier sind die Bauvorhaben bei der BG BAU anzumelden, um im Schadenfall alle Beteiligten abzusichern. So sei die Meldepflicht unabhängig davon, ob die Bekannten unentgeltlich arbeiten oder nicht. Eine Ausnahme bilden reine Gefälligkeitsleistungen, deren genaue Definition die gesetzlichen Vorschriften jedoch nicht hergeben. Auch Helme, Handschuhe und Arbeitsschutzschuhe müssten von den Bauherren bereitgestellt werden, heißt es seitens der BG BAU. Alleine 2019 hatte die Berufsgenossenschaft 56.519 Eigenbauprojekte betreut.

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Quelle: bgbau.de