Bau Info
vom
GEG tritt zum 1. November in Kraft
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird zum 1. November rechtsverbindlich. Dabei vereint es künftig die Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die energetischen Anforderungen – sowohl an die Sanierung als auch an den Neubau – bleiben zunächst unverändert und sollen erst 2023 geprüft werden. Ziel der Neuregelung ist es, das Energieeinsparrecht für den Gebäudesektor zu vereinheitlichen und einen einfacheren rechtlichen Rahmen für Niedrigstenergiegebäude-Standards zu bilden.
Quelle: haufe.de