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GEG tritt zum 1. November in Kraft

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird zum 1. November rechtsverbindlich. Dabei vereint es künftig die Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die energetischen Anforderungen – sowohl an die Sanierung als auch an den Neubau – bleiben zunächst unverändert und sollen erst 2023 geprüft werden. Ziel der Neuregelung ist es, das Energieeinsparrecht für den Gebäudesektor zu vereinheitlichen und einen einfacheren rechtlichen Rahmen für Niedrigstenergiegebäude-Standards zu bilden.

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Quelle: haufe.de