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Gesetzesentwurf zur neuen HOAI liegt vor

Das Bundeswirtschaftsministerium hat kürzlich einen Referentenentwurf zur neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt. Die Neufassung soll dann voraussichtlich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Verband Beratender Ingenieure (VBI, Berlin) sieht die Novelle kritisch: Demnach müssen Honorarvereinbarungen nicht mehr zur Auftragserteilung vorliegen, was Nachverhandlungen der Auftraggeber zur Folge haben könnte. Als Orientierung für die Höhe der Vergütung bleiben die Honorartafeln derweil unverändert. Kommt keine gesonderte Vereinbarung zu Stande, haben Planer allerdings Anspruch auf den sogenannten Basishonorarsatz.

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Quelle: baulinks.de