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Vorzeitige Entscheidung: Fortsetzung des Baukindergelds

Entgegen vieler Erwartungen beschloss die Bundesregierung kürzlich, die Fristen für das Baukindergeld um drei Monate zu verlängern. So haben Familien nun bis zum 31. März 2021 Zeit, einen Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung vorzuweisen. Ausschlaggebend dafür sind die Pandemie-bedingten Verzögerungen in der Erteilung von Baubefugnissen und in der Unterzeichnung von Kaufverträgen. Die Frist für die Beantragung bleibt davon unberührt: Diese darf bis Ende 2023 gestellt werden.

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Quelle: faz.net