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Weg frei für neue HOAI

Nachdem der Europäische Gerichtshof die bisherige Regelung zu Mindest- beziehungsweise Höchstsätzen der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt hatte, musste eine neue Regelung her. Nun ist der Weg frei: Der Deutsche Bundestag stimmte am 8. Oktober einer entsprechenden Änderung des Architekten- und Ingenieurleistungsgesetzes (ArchLG) zu. Gemäß den Forderungen von Verbänden und Kammern enthält die Reform auch einen Hinweis zur Angemessenheit der Honorare. Auf diese Weise soll einem reinen Preiswettbewerb vorgebeugt werden.

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Quelle: baulinks.de