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Neue Konditionen für den Hausbau
Mit dem Jahreswechsel änderten sich sowohl Bestimmungen als auch Förderungen für den Eigenheimbau. So muss bei einem Neubau gemäß des neuen Gebäudeenergiegesetzes künftig etwa der Niedrigstenergiestandard eingehalten werden. Dieses sieht unter anderem die Nutzung mindestens einer Form der Erneuerbaren Energien vor. Zudem ist ein hochwertiger baulicher Wärmeschutz unabdingbar, welchen Häuslebauer beispielsweise mit einer hochwärmedämmenden Gebäudehülle erreichen können. Weitere Änderungen betreffen die Finanzierung der eigenen vier Wände: Hier profitieren Bauherren von der Fristverlängerung für das Baukindergeld sowie einer attraktiveren Wohnungsbauprämie.
Quelle: haustec.de