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Neue HOAI bringt Vorteile für Bauherren
Zu Beginn des Jahres wurde die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) angepasst. Seitdem sind die Mindest- und Höchstsätze ungültig und die Vergütung darf frei verhandelt werden – ein großer Pluspunkt für Bauherren. Dabei können sie sich weiterhin an den Honorartafeln in der HOAI orientieren und auf den Basishonorarsatz bestehen, falls Architekten höhere Gehälter verlangen. Sinnvoll ist es laut Experten, eine verbindliche Obergrenze festzulegen. Ein weiterer Vorteil für Bauherren betrifft die Auftragserteilung: Diese ist nun in einfacher Schriftform, beispielsweise per E-Mail, erlaubt. Zudem sind Einzelabsprachen auch noch nach Beginn der Immobilienplanung möglich.
Quelle: haustec.de