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Neuregelung des Wertermittlungsrechts

Ab 1. Januar 2022 gilt eine neue Verordnung zur einheitlichen Ermittlung des Immobilienwertes. Diese soll sicherstellen, dass hierfür künftig bundesweit übereinstimmende Grundsätze gelten – etwa bei der Feststellung des Bodenrichtwertes. Bisher waren die entsprechenden Vorgaben in sechs unterschiedlichen Regelwerken festgelegt, welche im kommenden Jahr in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) zusammengefasst werden. Zum besseren Verständnis der Novellierung soll eine Fachkommission ergänzende Muster-Anwendungshinweise beschließen.

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Quelle: haufe.de