Bau Info vom

Lieferkettengesetz betrifft indirekt auch Handwerker

Das kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Lieferkettengesetz soll 2023 in Kraft treten. Dabei nimmt es insbesondere große Unternehmen in die Pflicht, stärker auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards zu achten. Allerdings gibt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB, Berlin) Felix Pakleppa zu bedenken, dass auch kleine und mittlere Betriebe indirekt betroffen sein könnten – etwa aufgrund neuer Dokumentationspflichten. Bereits jetzt können sich Handwerker hierauf vorbereiten: So ist es unter anderem sinnvoll, Verträge mit Großunternehmen auf Vorgaben hinsichtlich sozialer oder umweltspezifischer Themen zu prüfen.

Mehr Informationen

Quelle: haustec.de