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Bundestag will „Planungssicherstellungsgesetz“ beschließen

Einen ersten Entwurf für das sogenannte Planungssicherstellungsgesetz gibt es bereits. In Kürze will nun der Bundestag beschließen, wie genau die ordnungsgemäße Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Corona-Krise sichergestellt werden soll. Im Zentrum steht die Digitalisierung von Prozessen: So sollen etwa die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, Bekanntmachungen von Unterlagen oder Erörterungstermine künftig Online erfolgen können. Auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßte das Vorhaben, mahnte jedoch an, dass die befristeten Sonderregelungen auch unabhängig von behördlichen Ausnahmezuständen gelten müssten.

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Quelle: allgemeinebauzeitung.de