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Planungssicherstellungsgesetz gegen Stillstand bei der Bauplanung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Planungssicherstellungsgesetz beschlossen. Mit diesem wollen Bundesbau- und Bundesumweltministerium sicherstellen, dass sich trotz der Corona-Pandemie keine Investitionen in den Bereichen Wohnungsbau, Klimaschutz und Energie- bzw. Verkehrswende verzögern. Erreicht werden solle dies, indem etwa vorübergehende Ersatzmöglichkeiten für Verfahrensschritte gefunden werden, die bisher eine körperliche Anwesenheit voraussetzen. Auch öffentliche Bekanntmachungen sollen demnach weitgehend Online erfolgen können. Das Gesetz ist befristet bis zum 31. März 2021.

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Quelle: ibr-online.de