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Aufgepasst beim Grundstückskaufvertrag

Es klingt so simpel: Beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages sollten Käufer darauf achten, dass alle für sie wichtigen Dinge auch tatsächlich vertraglich festgehalten werden. Zwingend notwendig sind dabei vor allem Vertragsbeteiligte sowie -Gegenstand, aber auch Kaufpreis, Besitzübergang, Eigentumsübertragung und etwaige Belastungen des Kaufgegenstandes. Jedoch sei laut Rechtsanwalt Matthias Scheible gerade die Definition des Kaufgegenstandes häufig komplexer als zunächst angenommen. Dies erweise sich auch bei Bauträgerverträgen nicht selten als problematisch, wo die Leistungsbeschreibungen oftmals nicht hinreichend seien.

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Quelle: haustec.de