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Schärfere Mietpreisbremse tritt in Kraft

Ab sofort gilt die verschärfte Mietpreisbremse. Die Neuregelung sieht vor, dass Bewohner zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Datum des Vertragsbeginns geltend zu machen können. Zuvor war der Tag der Rüge der geltende Richtwert. Dies ist jedoch nur Verträge, die nach dem 1. April 2020 geschlossen wurden, möglich. Zudem verlängert sich die Dauer des Regulierungswerkzeugs – so können Städte und Gemeinden nun bis 2025 Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten definieren. Hier dürfen neue Verträge höchstens zehn Prozent über der Durchschnittsmiete liegen.

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Quelle: haufe.de