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Expertentipps zu Sturmschäden am Gebäude

Gerade erst demonstrierte die Natur mit Wintersturm „Sabine“ ihre Macht. Auch wenn die Schäden in Deutschland geringer ausfielen als erwartet, stellt sich doch so mancher Hausbesitzer die Frage: Wer kommt nun eigentlich für den entstandenen Schaden auf? Eine große deutsche Versicherungsgesellschaft bringt jetzt Licht ins Dunkel: Für abgedeckte Dächer oder Bäume im Wohnzimmerfenster komme etwa die Wohngebäudeversicherung auf – sofern denn ein Versicherungsschutz gegen Sturm- und Hagelschäden besteht. Fallen dem Sturm allerdings bewegliche Gegenstände – wie etwa ein Schrank oder Sofa bei eindringendem Wasser – zum Opfer, komme die Hausratversicherung dafür auf. Generell muss die Windstärke zudem mindestens unter die Kategorie 8 fallen, damit von einem Sturmschaden die Rede sei.

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Quelle: presseportal.de