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Grundsteuerreform sorgt weiterhin für Diskussionen

Der Bundestag hat jüngst den Gesetzesentwurf zur Neuberechnung der Grundsteuer verabschiedet. Diese soll künftig aufgrund einer Vielzahl an Faktoren erfolgen – unter anderem der Wertentwicklung des Grundstücks und der dazugehörigen Immobilie. Bei den Landesregierungen Bayerns und Niedersachsens stößt dies allerdings auf Kritik. Der Entwurf des Bundestags sei schlichtweg zu kompliziert. Aufgrund der vereinbarten Öffnungsklausel hätten die Länder jedoch auch eigene Gestaltungsmacht und könnten so das favorisierte Flächenmodell anwenden. Neben der Berechnungsgrundlage gibt es weitere Unsicherheiten: Ob durch die Novellierung die Grundsteuer steigen wird, hängt beispielsweise noch in der Schwebe. Zwar betont das Bundesfinanzministerium, dass dies nicht zu erwarten sei – verweist aber auch auf kommunale Unterschiede. Bald tagt der Bundesrat und berät über den Gesetzesentwurf. Geht er durch, gilt eine Frist bis Dezember 2024, um die Neuregelung umzusetzen.

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Quelle: vermieter-ratgeber.de