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Weg für neue Grundsteuer geebnet

Eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag ermöglicht nun die Reform der Grundsteuer. Da diese in das Grundgesetz eingreift, ist die Große Koalition auf die nun vorliegende Zustimmung der Opposition angewiesen. Bisher wurde die Steuerhöhe auf Grundstücke anhand von rund 50 Jahre alten Einheitswerten beurteilt. Doch das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass dies zu „gravierender Ungleichbehandlung“ von Immobilienbesitzern führe. Bis Ende 2019 gab das Gericht der Regierung Zeit, ein neues Berechnungsmodell zu entwickeln. Am Freitag soll die Reform nun verabschiedet werden. Danach steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus, welche ebenfalls bis Jahresende erfolgen muss. Andernfalls entfällt die Grundsteuer, eine wichtige kommunale Einnahmequelle, im kommenden Jahr.

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Quelle: zeit.de