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Baugewerbe für Verlängerung der Westbalkan-Regelung

Die Westbalkan-Regelung ermöglicht Menschen aus Ländern wie Albanien und Mazedonien, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen – wenn sie ein verbindliches Jobangebot nachweisen. Damit haben derzeit auch geringqualifizierte Arbeitnehmer die Möglichkeit, Tätigkeiten auf deutschen Baustellen auszuüben. Die Regelung ist jedoch bis Ende 2020 befristet. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht keine solche Ausnahme mehr vor. Stattdessen werden künftig vor der Einreise Qualifikationen in einem Anerkennungsverfahren auf ihre Gleichwertigkeit überprüft. Zurzeit sind etwa 40.000 Menschen aus dem Westbalkan auf deutschen Baustellen beschäftigt.

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Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de