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Bundesregierung plant Freibetrag für Mitarbeiterwohnungen

Ein Steuerfreibetrag soll die günstige Vermietung von Mitarbeiterwohnungen erleichtern. Die Bauwirtschaft begrüßt diese Pläne der Bundesregierung. Besonders in Metropolen mit hohen Kosten für Wohnraum stellen Arbeitgeber neuen Beschäftigten vermehrt Mitarbeiterwohnungen. Bisher durften diese jedoch nicht zu vergünstigten Konditionen angeboten werden, da sie einen geldwerten Vorteil bedeuten und deshalb nachträglich versteuert werden müssen. Das soll sich in Zukunft ändern: Ein Freibetrag kann diese Regelung aufheben. Dabei ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber die Wohnung selbst anmietet. Laut Verbändebündnis „Wirtschaft macht Wohnen“ schaffe die Neuregelung mehr bezahlbaren Wohnraum. Dem – aus zahlreichen Verbänden der Bauwirtschaft – bestehenden Bündnis zufolge würden die Pläne der Bundesregierung gleichzeitig die Gewinnung von Fachkräften begünstigen.

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Quelle: meistertipp.de