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Neuerungen des Baukindergeldes

Familien haben künftig nach ihrem Einzug sechs statt drei Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Dies ist eine von mehreren Änderungen, die ab dem 17. Mai im Rahmen der finanziellen Förderung in Kraft treten. So sind beispielsweise Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen nicht mehr förderfähig. Auch der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zukunft nicht mehr unterstützt. Außerdem konkretisierte die KfW Anforderungen an die Meldebestätigung. Darüber hinaus darf sie im Zweifelsfall weitere Dokumente verlangen, um die Einhaltung von Förderbedingungen zu überprüfen.

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Quelle: aktion-pro-eigenheim.de