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Grundgesetzänderung für mehr Wohnraum

Laut Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) brauchen die Länder weiterhin finanzielle Unterstützung beim sozialen Wohnungsbau. Nur so könne dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Eine zeitnahe Grundgesetzänderung sei hierfür unabdingbar, so der GdW. Um den hohen Bedarf an Sozialwohnungen zu decken, müssten jährlich rund fünf Milliarden Euro in 80.000 neue Einheiten investiert werden. Des Weiteren plädiert der Verband für Fördergelder, die in den Städtebau fließen und langfristig zur Schaffung von Wohnraum beitragen. Dies könne der Bund laut GdW im Artikel 104d des Grundgesetzes festhalten.

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Quelle: web.gdw.de