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Mietrechtsänderung: Das kommt 2019

Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten Änderungen im Mietrecht sind nun beschlossene Sache: In Zukunft dürfen Vermieter unter anderem deutlich weniger Modernisierungskosten auf Hausbewohner umlegen. Statt wie bisher 11 Prozent, sind in Zukunft bundesweit nur noch 8 Prozent erlaubt. Gleichzeitig werden die Rechte der Mieter weiter gestärkt, indem Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher gerügt werden können. Auch das sogenannte „Herausmodernisieren“ wird erschwert: Die gezielte Modernisierung, um Bewohner zur Kündigung zu bewegen, stellt demnächst eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Regelungen treten voraussichtlich bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Quelle: haufe.de

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