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Bundesregierung stärkt Mieterrechte

Novellierung der Mietpreisbremse geplant: Mieter werden zukünftig stärker vor Preiserhöhungen geschützt. Dies soll über eine Auskunftspflicht für Wohnungsgeber erreicht werden. Möchten sie von einer der drei Ausnahmen der Preisbremse Gebrauch machen, müssen sie nun eine Begründung vorlegen. Bisher konnten Vermieter eine Miete verlangen, die mehr als zehn Prozent des ortsüblichen Niveaus betrug – sofern auch der Vormieter den Preis zahlte. Weitere Ausnahmen greifen bei nach 2014 fertiggestellten Neubauten oder Modernisierungen. Legen Vermieter keine entsprechende Auskunft vor, können sie die Miete nicht erhöhen. Die als Mieterschutzgesetz bezeichnete Regelung sowie ein Entwurf zur Förderung des Mietwohnungsneubaus sollen bis zum Wohnungsbaugipfel am 21. September dieses Jahres von der Großen Koalition beschlossen werden.

Quelle: welt.de

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