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KMU-Definition soll modernisiert werden

Die Europäische Kommission berät aktuell eine Veränderung der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bisher umfasst die klassische KMU-Definition Firmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und lässt diese auf Antrag von Vergünstigungen und Fördergeldern profitieren. Durch eine Überarbeitung der Definition sollen bestehende Regelungslücken und dadurch entstehende Umgehungsmöglichkeiten geschlossen werden. Das deutsche Handwerk spricht sich jedoch dafür aus, die bestehenden Voraussetzungen für finanzielle Förderungen nicht auszuweiten. Großkonzerne könnten sonst, etwa durch Umstrukturierungen – wie der Gründung von Tochterunternehmen – Vorteile abschöpfen. Bis Mai 2019 will die EU-Kommission nun einen Bericht mit Empfehlungen für eine neue KMU-Definition vorlegen.

Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de

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