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Erhöhung der Lohnuntergrenze geplant

Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2018 einen Vorschlag zur Anhebung der Gehälter eingebracht. Demnach ist ein zweistufiger Anstieg vorgesehen: Zunächst sollen Löhne ab dem 1. Januar 2019 von den bisherigen 8,84 Euro auf 9,19 Euro aufgestockt werden. Im Folgejahr erfolgt dann die zweite Erhöhung auf 9,35 Euro. Zur endgültigen Umsetzung muss die Bundesregierung die geplanten Änderungen noch per Verordnung festsetzen. Arbeitgebern wird deshalb angeraten, noch innerhalb des laufenden Jahres zu prüfen, ob sie ihre Verträge anpassen müssen. Auch hinsichtlich der Beschäftigungszeiten von Minijobbern sind Veränderungen zu erwarten. Diese müssten ihre Zeiten bei einem Mindestlohn von 9,19 Euro monatlich auf 48,9 Stunden reduzieren, um nicht die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro zu überschreiten. Für Tätigkeiten mit schwankenden Arbeitszeiten besteht jedoch die Möglichkeit eines entsprechenden Mindestlohn-Arbeitszeitkontos. Dieses müsste den gesetzlichen Vorgaben folgend zuvor schriftlich vereinbart werden.

Quelle: handwerksblatt.de

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