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Keine fiktiven Baukosten mehr

Ein bedeutendes Urteil für die Bauwirtschaft: Bauherren können von nun an keine fiktiven Kosten zur Mängelbeseitigung mehr in Rechnung stellen. Bislang mussten Handwerker und Bauunternehmer auch dann für einen Schaden aufkommen, wenn der Bauherr ihn nicht beseitigte oder eine preiswertere Lösung fand. Andererseits kann auch die Behebung kleiner Fehler sehr teuer werden. Hinzu kommen Begleitkosten, beispielsweise für Gerüstbau- und Reinigungsarbeiten. Aus diesem Grund müssen Mängelbeseitigungen ab sofort auch faktisch durchgeführt werden, wenn sie bezahlt werden sollen. Handwerker und Bauunternehmer freuen sich über diese Entwicklung.

Quelle: heldenambau.de

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