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Mehr Geld für Einbruchschutz

Deutsche Familien investieren mehr Geld in den Einbruchschutz ihres Hauses oder ihrer Wohnung. Nachdem die Einbruchzahlen jahrelang angestiegen sind, werden Alarmanlagen, Bewegungsmelder oder Spezialfenster immer beliebter. Der Staat verfolgt das Ziel, die Einbruchzahlen zu senken und ermöglicht zumindest teilweise eine steuerliche Absetzung der Kosten für ein einbruchsicheres Eigenheim. Dabei können maximal 1.200 Euro pro Jahr geltend gemacht werden, die durch Handwerkerleistungen entstehen. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Wer Zuschüsse oder Kredite von der KfW für Einbruchschutz-Maßnahmen bezieht, kann diese nicht absetzen. Reparaturkosten nach einem Einbruch oder der Ersatz von entwendeten Gegenständen lassen sich ebenfalls nicht veranschlagen. Hilfreich sind hier jedoch bestimmte Versicherungen.

Quelle: baulinks.de

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