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Haftung bei Fremdmaterial

Fachhandwerker haften bei Mängeln, auch wenn diese auf das bereitgestellte Material zurückzuführen sind. Konkret heißt das: Erfüllen Baumaterialen vom Auftraggeber nicht die vereinbarten Funktionen, weil sie ungeeignet sind, kann der Fachhandwerker dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Eine Sicherheit stellt allerdings die nach VOB/B sowie BGB-Vertrag geltende Prüfungspflicht dar, die dem Auftragsnehmer obliegt. Er muss somit Fremdmaterial durch betasten und messen kontrollieren, bevor er es an den Fachhandwerker übergibt. Kommen dabei Vorbehalte auf, muss er den Fachhandwerker darauf hinweisen. Risiken am Material sollten deshalb von vorne herein dokumentiert werden – idealerweise schriftlich. Sicherer ist es jedoch für den Handwerker, eigenes Material zu verwenden. So bleibt bei Mängeln ein direkter Anspruch gegenüber dem Lieferanten bestehen.

Quelle: haustec.de

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