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KfW ändert Förderprogramme

Mit dem 17. April 2018 aktualisiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Förderprogramme 151/152 und 153. Diese bieten Bauwilligen zusätzliche Finanzierungszuschüsse. Gefördert werden etwa energieeffizientes Sanieren (151/152) und energieeffizientes Bauen (153). Mit den jüngsten Änderungen verkürzt sich die provisionsfreie Zeit allerdings um die Hälfte von 12 auf sechs Monate. Sondertilgungen entfallen dabei gänzlich. Für angehende Bauherren ist außerdem keine feste Zinsbindung über 20 Jahre mehr möglich – diese ist jetzt auf zehn Jahre beschränkt. Weitere Neuerungen erklärt ein Beiblatt zu technischen Mindestanforderungen. Hier sind in der Liste der „Technischen FAQ“ (Frequently Asked Questions) auch sogenannte „Kann“-Regelungen ergänzt. Energieeffizienz-Experten ziehen diese optional für Bauprojekte heran, zum Beispiel um Wärmerückgewinnungsgrade anzurechnen.  

Quelle: haustec.de

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