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Neue EU-Datenschutzgrundverordnung

Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie vereinheitlicht Regelungen hierzu europaweit. Generell gilt: Wer sich bisher an das alte Bundesdatenschutzgesetz gehalten hat, wird auch den allermeisten neuen Anforderungen gerecht. Um ganz sicher zu gehen, sollten sich Handwerksunternehmer jedoch auf die Änderungen vorbereiten. Bei Missachtung kann es teuer werden: Bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent seines gesamten Jahresumsatzes hat ein Unternehmen bei Verstoß gegen die Verordnung zu zahlen. Einige Änderungen gibt es deshalb zu beachten. So müssen Unternehmen ab zehn Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten einsetzen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Außerdem bedarf es einer Einwilligung von Personen, sollten Daten gesammelt werden, die über Name, Anschrift und Telefonnummer hinausgehen. Mit dem neuen Gesetz erlangt Datenschutz die gleiche Relevanz wie etwa Arbeitsschutz oder Produkthaftung. Vorerst bleibt aber ungeklärt, ob alte Einwilligungen, die der DSGVO nicht zu 100 Prozent entsprechen, weiter gültig sind.

Quelle: handwerks-magazin.de

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