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Anwendung des Bauvertragsrechtes ist ausbaufähig
Das neue Bauvertragsrecht gilt seit Anfang 2018. Wie der Verband Privater Bauherren (VPB) berichtet, bekommt es bisher aber nur wenig Beachtung. Das Gesetz sieht ausführliche Baubeschreibungen vor, deren Inhalte später als Vertragsbasis dienen. Für Bauherren sind die Angaben von großer Bedeutung, um einen festen Finanz- und Planungsrahmen zu erhalten. Außerdem ermöglichen sie den Vergleich verschiedener Angebote. In diesem Jahr seien nur zehn Prozent aller geprüften Baubeschreibungen korrekt gewesen, erklärt Andreas Garscha, Leiter des VPB. Oftmals reichen Baufirmen veraltete Dokumente mit vagen Konstruktionsbeschreibungen – beispielsweise bezüglich des Mauerwerks – ein. Zudem enthalten die Beschreibungen weiterhin weder Angaben zum Fertigstellungstermin noch zur Bauzeit. Diese Angaben sind aber für die Planung und Organisation von Finanzierung, Umzug und Wohnungskündigung besonders wichtig.
Quelle: ibr-online.de