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Verfassungsgericht kippt Grundsteuer

Für 35 Millionen Grundstücke muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Die Kalkulation ist nicht mehr verfassungsgemäß, wie das Bundesverfassungsgericht nun urteilte. In Deutschlands Westen etwa verstößt die Steuer seit 2002 gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Für eine neue Regelung hat der Gesetzgeber nun bis zum Ende des nächsten Jahres Zeit. Bisher kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden. Der Deutsche Mieterbund (DMB) merkte deshalb an, dass eine Neubewertung hier nicht zu Lasten dieser fallen dürfe. Das gelte besonders für Regionen, in denen die Wohnkosten in den vergangenen Jahren gestiegen sind – wie etwa in einigen nordrhein-westfälischen Städten. Anstatt der Grundsteuer solle vielmehr der Bodenwert von Grundstücken betrachtet werden, so Hans-Jochem Witzke vom DMB. Er schlägt zum Beispiel vor, unbebaute Flächen höher zu besteuern. Das beuge Spekulationen vor, mache den Neubau attraktiver und könne den Wohnungsmarkt entspannen.

Quelle: ibr-online.de

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