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Mögliche Reform der Grundsteuerberechnung

Ein Verfahren soll klären, ob die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer noch gerecht ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht veranlasst. Bisher berechnet sich die Steuer aus Einheitswerten –1964 in den westlichen und bereits 1935 in den östlichen Bundesländern festgesetzt. Dem Bundesfinanzhof zufolge verstoßen die Werte gegen den Gleichheitssatz, der im deutschen Grundgesetz verankert ist. Die Steuer wird jährlich für mehr als 35 Millionen Grundstücke berechnet. Eigentümer entrichten sie an Städte und Gemeinden und geben die finanzielle Belastung auch an Mieter weiter. Jährlich gelangen so fast 14 Milliarden Euro in die kommunalen Kassen. Dieser Betrag macht rund zehn Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus. Eine Neubewertung von Grundstücken erfolgt aktuell nur bei größeren Veränderungen, wie etwa nach Sanierungen. Ein Ausfall der Steuer in Folge der Verhandlung würde die Finanzlage der öffentlichen Kassen stark treffen. Ebenso wird vor steigender Steuerbelastung der Mieter gewarnt. Bis zu einer Urteilsverkündung wird es aber noch mehrere Monate dauern. 

Quelle: ibr-online.de

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