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Neu ab 2018: Bund aktualisiert Bau-Richtlinien

Ab dem 1 Januar 2018 müssen Baubeteiligte das aktualisierte Vertrags- und Vergabehandbuch für Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2017) heranziehen. Das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit veröffentlichte VHB beschreibt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Über den Bund hinaus kommen die Regelungen im öffentlichen Bauauftragswesen zur Anwendung. Auch private Bauunternehmen ziehen das VHB gerne zu Rate, da es einen rechtssicheren und verfahrensorientieren Verlauf beschreibt. Die meisten Anpassungen im VHB beruhen auf Änderungen im Bauvertragsrecht, Bauvergaberechts und der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Quelle: vergabeblog.de

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