Bau Info vom

Schutzkleidung bei Winterkälte

Wenn die Temperaturen im Winter sinken, wird die Arbeit auf der Baustelle zur besonderen Herausforderung. Bei sitzenden Tätigkeiten im Büro darf das Thermometer laut Rechtsprechung nicht unter 20 Grad fallen, im Freien lässt sich eine entsprechende Grenze allerdings kaum definieren. Gesetzlich festgelegt ist jedoch, dass ein Unternehmer „alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten in seinem Betrieb zu treffen“ hat. Dies sieht also auch vor, Mitarbeiter mit entsprechender Kleidung gegen Kälte, Wind und Niederschlag – etwa Überziehmäntel- und -hosen, Kopfschutz oder Handschuhe – auszustatten.

Quelle: handwerksblatt.de

Mehr Informationen