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Sicheres Bauen mit neuem System

Lösung für ein baurechtliches Problem: Verbände der deutschen Bauwirtschaft einigten sich nun auf ein System, um Informationslücken in EU-Produktnormen auszugleichen. Nachdem das deutsche Ü-Kennzeichen vom EuGh für unzulässig erklärt wurde, besteht eine Diskrepanz zwischen baurechtlichen Anforderungen an ein Bauwerk und den Eigenschaften der verwendeten Materialien. Daher sollen nun spezielle Anforderungsdokumente in der Ausschreibung oder Beschaffung eines Bauproduktes angelegt werden. Sie halten alle Leistungsmerkmale fest, die für die Erfüllung der Bauwerksanforderungen nötig sind. Diese Anforderungsdokumente bieten eine Grundlage, um Verträge und Unterlagen zu Bauleistungen zuverlässig anzufertigen. Sie garantieren, dass von der Planung bis zur Ausführung eines Bauprojektes alle bauaufsichtlich erforderlichen Beschreibungen, Nachweise und Bestätigungen vorliegen. Damit gewinnen Bauherren und Behörden wieder Sicherheit bei der Auswahl und Verwendung von Bauprodukten.

Quelle: baulinks.de

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